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AGB´s

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1  Wohnungs-, Haus- und/oder Gartenversorgung

Für die Dauer des vereinbarten Betreuungszeitraums werden vom Fellnasen-Dienst die Wohnräume und/oder Garten-/Außenanlagen, die Gegenstand des Betreuungsvertrags sind, vertragsgemäß versorgt. Einzelheiten bestimmt der Betreuungsvertrag.

1.1  Sorgfaltspflicht / Notfall

Der Fellnasen-Dienst verpflichtet sich, die ihm anvertrauten Räumlichkeiten mit größter Sorgfalt zu betreten und auf den Erhalt des Inventars, des Hausrates, des Gebäudes und der Pflanzen zu achten. Für fahrlässig verschuldete bzw. unverschuldete Schäden übernimmt der Fellnasen-Dienst keine Haftung. Der Fellnasen-Dienst wird vielmehr durch Sorgfalt versuchen Schäden jeglicher Art zu vermeiden. Der Fellnasen-Dienst hat auf ungewöhnliche Vorkommnisse zu achten und diese dem Auftraggeber zu melden. Bei erkennbarer Gefahr für Hab und Gut des Auftraggebers ist dieser zu verständigen und gegebenenfalls Polizei und/oder Feuerwehr zu alarmieren (Einbruch, Brand) oder ein Handwerker-Notdienst (Rohrbruch o. ä.) zu beauftragen.

Sofern möglich ist die Beauftragung eines Handwerkernotdienstes durch den Fellnasen-Dienst mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Die durch Alarmierung von Polizei und/oder Feuerwehr bzw. Beauftragung eines Handwerker-Not­diens­tes entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.

1.2  Zutritt zu den Räumlichkeiten

Der Fellnasen-Dienst verpflichtet sich, nur selbst – und falls zur Vertragserfüllung nötig – nur ihm als vertrauenswürdig und zuverlässig bekannten Personen Zutritt zu den anvertrauten Räumen unter persönlicher Aufsicht zu gewähren.

Sofern zur Abwehr von Gefahr für Hab und Gut des Auftraggebers Polizei und/oder Feuerwehr alarmiert wurden bzw. ein Handwerker-Notdienst beauftragt wurde, wird diesen unter persönlicher Aufsicht Einlass gewährt.

1.3  Schlüssel / Nachschlüssel

Der Fellnasen-Dienst verpflichtet sich keine Nachschlüssel für die anvertrauten Räume anzufertigen oder anfertigen zu lassen.

Bei Verlust der dem Fellnasen-Dienst übergebenen Schlüssel haftet der Fellnasen-Dienst nur bei grober Fahrlässigkeit für Folgekosten wie bspw. Schlüsseldienst oder Austausch der Schlösser/Schließanlage.

1.4  Schlüsselübergabe/-rückgabe

Erfolgt die Schlüsselübergabe und/oder –rückgabe nicht persönlich (bspw. Einwurf in Briefkästen), so entfällt jegliche Haftung des Fellnasen-Dienst für Folgekosten. Zusätzliche Anfahrten für Schlüsselübergaben werden mit 1,00 EUR je gefahren km (Hin- und Rückfahrt) berechnet.

1.5  Wertsachen, Schmuck, Bargeld

Der Auftraggeber stellt sicher, dass Wertsachen, Schmuck, Bargeld und ähnliches verschlossen aufbewahrt werden und/oder für den Fellnasen-Dienst unzugänglich verwahrt werden.

1.5  Rückkehr des Auftraggebers

Bei Rückkehr des Besitzers ist der Fellnasen-Dienst unverzüglich zu verständigen. Kehrt der Auftraggeber nicht zum vereinbarten Termin zurück, verlängert sich der Auftrag automatisch bis zu dessen Rückkehr, außer er wird telefonisch oder schriftlich gekündigt – max. jedoch für fünf Tage. Bei vorzeitiger Rückkehr besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.

2  Kombination Haustierversorgung sowie Wohnungs-, Haus- und/oder Gartenversorgung oder Training

Für die Dauer des vereinbarten Betreuungszeitraums werden vom Fellnasen-Dienst die Wohnräume und/oder Garten-/Außenanlagen, sowie die Tiere, die Gegenstand des Betreuungs­ver­trags sind, vertragsgemäß versorgt. Einzelheiten bestimmt der Betreuungsvertrag.

2.1  Sorgfaltspflicht / Notfall

Der Fellnasen-Dienst verpflichtet sich, die ihm anvertrauten Räumlichkeiten mit größter Sorgfalt zu betreten und auf den Erhalt des Inventars, des Hausrates, des Gebäudes, der Pflanzen und der Tiere zu achten. Für fahrlässig verschuldete bzw. unverschuldete Schäden übernimmt der Fellnasen-Dienst keine Haftung. Der Fellnasen-Dienst wird vielmehr durch Sorgfalt versuchen Schäden jeglicher Art zu vermeiden. Der Fellnasen-Dienst hat auf ungewöhnliche Vorkommnisse zu achten und diese dem Auftraggeber zu melden. Bei erkennbarer Gefahr für Hab und Gut des Auftraggebers ist dieser zu verständigen und gegebenenfalls Polizei und/oder Feuerwehr zu alarmieren (Einbruch, Brand) oder ein Handwerker-Notdienst (Rohrbruch o. ä.) bzw. ein Tierarzt zu beauftragen.

Sofern möglich ist die Beauftragung eines Handwerkernotdienstes durch den Fellnasen-Dienst mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Der Fellnasen-Dienst wird – sofern möglich – den vom Auftraggeber im Betreuungsvertrag genannten Tierarzt beauftragen. Ist dies nicht möglich, so wird die Tierarztpraxis Dr. Christel Heerdegen, Arnikastraße 2 in 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn beauftragt.

Die durch Alarmierung von Polizei und/oder Feuerwehr bzw. Beauftragung eines Handwerker-Not­diens­tes oder des Tierarztes entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.

2.2  Tierfutter

Futter u. Zubehör für alle Tiere, die Gegenstand des Betreuungs­ver­trags sind, werden dem Fellnasen-Dienst vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Sofern zusätzliches Futter oder Zubehör während des Betreuungszeitraums benötigt wird, wird der Fellnasen-Dienst dies besorgen und dem Auftraggeber zusätzlich berechnen.

2.3  Zutritt zu den Räumlichkeiten

Der Fellnasen-Dienst verpflichtet sich, nur selbst – und falls zur Vertragserfüllung nötig – nur ihm als vertrauenswürdig und zuverlässig bekannten Personen Zutritt zu den anvertrauten Räumen unter persönlicher Aufsicht zu gewähren.

Sofern zur Abwehr von Gefahr für Hab und Gut des Auftraggebers Polizei und/oder Feuerwehr alarmiert wurden bzw. ein Handwerker-Notdienst oder ein Tierarzt beauftragt wurde, wird diesen unter persönlicher Aufsicht Einlass gewährt.

2.4  Schlüssel / Nachschlüssel

Der Fellnasen-Dienst verpflichtet sich keine Nachschlüssel für die anvertrauten Räume anzufertigen oder anfertigen zu lassen.

Bei Verlust der dem Fellnasen-Dienst Carmen Heiß übergebenen Schlüssel haftet Fellnasen-Dienst nur bei grober Fahrlässigkeit für Folgekosten wie bspw. Schlüsseldienst oder Austausch der Schlösser/Schließanlage.

2.5  Schlüsselübergabe/-rückgabe

Erfolgt die Schlüsselübergabe und/oder –rückgabe nicht persönlich (bspw. Einwurf in Briefkästen), so entfällt jegliche Haftung des Fellnasen-Dienst für Folgekosten. Zusätzliche Anfahrten für Schlüsselübergaben werden mit 1,00 EUR je gefahren km (Hin- und Rückfahrt) berechnet.

2.6  Wertsachen, Schmuck, Bargeld

Der Auftraggeber stellt sicher, dass Wertsachen, Schmuck, Bargeld und ähnliches verschlossen aufbewahrt werden und/oder für den Fellnasen-Dienst unzugänglich verwahrt werden.

2.7  Rückkehr des Auftraggebers

Bei Rückkehr des Besitzers ist der Fellnasen-Dienst unverzüglich zu verständigen. Kehrt der Auftraggeber nicht zum vereinbarten Termin zurück, verlängert sich der Auftrag automatisch bis zu dessen Rückkehr, außer er wird telefonisch oder schriftlich gekündigt – max. jedoch für fünf Tage.

Bei vorzeitiger Rückkehr besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.

2.8  Haftung

Der Hundebesitzer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass für seinen Hund eine Hundehalterhaftpflichtversicherung besteht und der Tierhalter bestätigt, dass eine private Haftpflichtversicherung für ihn selber besteht

3  Weitere Vertragsbedingungen

3.1  Zustand der zu betreuenden Räumlichkeiten

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Räumlichkeiten und/oder Gartenanlagen/Außenanlagen mit größter Sorgfalt für den Betreuungszeitraum vorzubereiten und in einen einwandfreien Zustand zu übergeben.

3.2  Zustand und Gesundheit der zu betreuenden Tiere

Alle Tiere, die Gegenstand des Betreuungsvertrags sind, müssen regelmäßig – bestenfalls lückenlos – geimpft sein. Der Auftraggeber hat dem Fellnasen-Dienst ihm bekannte Krankheiten – insbesondere für Tier und/oder Mensch ansteckende – und/oder Verhaltensauffälligkeiten unbedingt mitzuteilen. Der Impfpass aller Tiere, die Gegenstand des Betreuungsvertrags sind, muss sichtbar bereitliegen bzw. dem Fellnasen-Dienst für die Dauer der Betreuung ausgehändigt werden.

Der Auftraggeber hat den Fellnasen-Dienst darüber vorab in Kenntnis zu setzen, falls auch nur eines der Tiere, die Gegenstand des Betreuungsvertrags sind, von Würmern oder anderen Parasiten befallen sind. Der Fellnasen-Dienst muss in diesen Fällen auf eine vor Beginn des Betreuungszeitraums erfolgreich abgeschlossenen (Wurm-)Kur und/oder andere tierärztliche Behandlung bestehen.

3.3  Tierärztliche Behandlung während des Betreuungszeitraums

Sofern im Betreuungsvertrag die Kosten für gegebenenfalls nötige tierärztliche Behand­lun­gen und/oder Maßnahmen begrenzt wurden, wird der Fellnasen-Dienst versuchen dieses Limit einzuhalten.

Eine Entscheidung über die Durchführung einer Behandlung trifft alleine der Auftraggeber. Ist der Auftraggeber für den Fellnasen-Dienst nicht erreichbar, so wird der behandelnde Tierarzt diese Entscheidung treffen.

Die entstehenden Tierarztkosten, Rezeptgebühren etc. sowie Fahrtkosten und Arbeitszeiten des Fellnasen-Dienst werden dem Auftraggeber vom Fellnasen-Dienst unter Vorlage der entsprechenden Belege in der Abschlussrechnung zusätzlich berechnet.

3.4  Vermissung/Verlust eines Tieres während des Betreuungszeitraums

Wird ein Tier, das Gegenstand des Betreuungsvertrags ist, während der Betreuungszeit als abgängig vermisst (z. B. Entlaufen bei Freigängerkatzen), so wird der Fellnasen-Dienst unverzüglich folgende Institutionen informieren:

• Tierheim München-Riem
• Tasso e.V.

Ist die Vermissung bzw. der Verlust eines Tieres, das Gegenstand des Betreuungsvertrags ist, nicht Folge einer grob fahrlässigen Verletzung der Sorgfaltspflichten des Fellnasen-Dienst, so scheidet eine Haftung des Fellnasen-Dienst für den Verlust des Betreuungstieres aus.

3.5  Ableben eines Tieres während des Betreuungszeitraums

Beim Ableben eines Tieres, das Gegenstand des Betreuungsvertrags ist, wird dieses beim Tierarzt aufbewahrt, damit der Auftraggeber selbst entscheiden kann, wie das Tier bestattet werden soll. Die anfallenden Aufbewahrungskosten trägt der Auftraggeber.

3.6  Ableben des Auftraggebers während des Betreuungszeitraums

Falls der Auftraggeber während des Betreuungszeitraums verstirbt, sind die noch nicht beglichenen Betreuungskosten von den Erben bzw. von dem im Betreuungsvertrag genanntem Ansprechpartner. Sind keine Erben oder Ansprechpartner vorhanden und sind im Betreuungsvertrag für diesem Fall keine besonderen Abreden getroffen, so wird der Fellnasen-Dienst alle Tiere, die Gegenstand des Betreuungsvertrags sind, in die Obhut des Tierheims München-Riem übergeben müssen. (Abweichende Vereinbarungen müssen im Kundendatenblatt festgehalten werden)

3.7  Informationspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist gehalten, Familienangehörige oder andere Vertrauenspersonen über den mit dem Fellnasen-Dienst abgeschlossenen Betreuungsvertrag in Kenntnis zu setzen.

4  Haftungsausschluss

Für Schäden, die ein Tier, das Gegenstand des Betreuungsvertrags ist, an Hab und Gut des Auftraggebers, des Fellnasen-Dienst oder anderer Personen verursacht, haftet der Auftraggeber. Die Teilnahme am Betreuungsservice erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko. Der Fellnasen-Dienst haftet nur, sofern er seine vertraglichen Sorgfaltspflichten grob fahrlässig vernachlässigt hat.

5  Bezahlung

Die Bezahlung der vereinbarten Summe laut Kostenvoranschlag und/oder Betreuungsvertrag muss spätestens bis zum ersten Tag des Betreuungszeitraumes (bei Erstbetreuung 100%, ab dem zweiten Betreuungszeitraum 50%) auf dem Konto des Fellnasen-Dienst (s. u.) eingegangen oder in bar erfolgt sein. Anderenfalls kann die Betreuung nicht zugesichert werden.

Erfolgt eine Endabrechnungen, so ist der fällige Betrag innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen.

Zahlungen haben ausschließlich in bar oder per Überweisung auf das nachfolgende Konto des Fellnasen-Dienst zu erfolgen:

Kto. Nr. 9436499
BLZ 200 905 00
netbank AG
Kontoinhaber Carmen Heiß

6  Mehraufwand

Wird abweichend vom Betreuungsvertrag ein deutlich erhöhter Betreuungsaufwand nötig (bspw. höhere Gewalt wie Hitzewellen (Pflanzen gießen), erhöhter Reinigungsaufwand wegen Unreinheit der Pflege-Tiere, sonstige, nicht unerhebliche notwendige Mehrarbeiten), so kann der Fellnasen-Dienst diesen nachberechnen.

Sofern keine außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignisse einen Mehraufwand nötig erscheinen lassen, ist der Fellnasen-Dienst an den Betreuungsvertrag gebunden.

7  Verzögerte/verspätete Rückkehr des Auftraggebers

Verzögert sich die Rückkehr des Auftraggebers, so bittet der Fellnasen-Dienst im Interesse aller Beteiligten darum unverzügliche darüber in Kenntnis gesetzt zu werden.

Bei verzögerter/verspäteter Rückkehr des Auftraggebers wird ein erweiterter Betreuungszeitraum bis fünf Tage nach dem ursprünglich vertraglich vereinbarten Ende des Betreuungszeitraums zu den Standard-Konditionen gewährt.

Danach werden übergebene Schlüssel, Pflegetiere und Zubehör an die vom Auftraggeber im Vertrag genannte Vertrauensperson/Ansprechpartner übergeben. Ist keine Vertrauensperson/kein Ansprechpartner benannt, so werden die Tiere – sofern zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wurde – dem Tierheim München-Riem übergeben.

8  Absage vereinbarter Betreuungstermine

Tritt der Auftraggeber von bereits vertraglich vereinbarten Betreuungsterminen zurück, so hat er dies unverzüglich dem Fellnasen-Dienst anzuzeigen. Der Fellnasen-Dienst berechnet in diesem Fall 30% des ursprünglich vertraglich vereinbarten Betreuungsentgeltes.

9  Rechtsgrundlagen, Vertragsdauer und Kündigung

9.1  Gesetze

Es gelten für alle Vertragsparteien die Rechte und Pflichten gemäß den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dem Tierschutzgesetz.

9.2  Empfangsbestätigung und Kenntnisnahme

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes zwischen dem Auftraggeber und dem Fellnasen-Dienst geschlossenen Vertrag. Der Auftraggeber hat die Kenntnisnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Unterschrift zu bestätigen.

9.3  Kündigung

Der Fellnasen-Dienst behält sich das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund bspw. in folgenden Fällen fristlos zu kündigen (nicht abschließende Aufzählung):

•  ungenügender bzw. schlechter Zustand der anvertrauten Räumlichkeiten und/oder Außenanlagen
•  mangelhafter gesundheitlicher Zustand des/der Pflegetiere/s
•  stark eingeschränkte hygienische Verhältnisse (gilt sowohl für Tier/e wie auch für die Räumlichkeiten und Außenanlagen)
•  nicht artgerechte Haltung des/der Tiere/s
•  unzumutbare Verhaltensweisen des/der Tiere/s (Gefährdung des Eigentum bzw. der körperlicher Unversehrtheit von Mitarbeitern des Fellnasen-Dienst oder fremder Dritter)
•  ausbleibende Zahlung des vereinbarten Betreuungsentgelts

10  Einkaufsservice

10.1  Bezahlung

Die bestellte Ware ist bei Übergabe vollständig zu bezahlen. Bestellte Ware ist vom Auftraggeber in jedem Fall abzunehmen.

10.2  Neukunden

Der Bestellwert wird bei erstmaliger Beauftragung auf 50 EUR begrenzt.

10.3  Verweigerung der Abnahme / der Bezahlung

Verweigert der Auftraggeber die Abnahme und/oder die Bezahlung der bestellten Ware, so wird der Fellnasen-Dienst die Angelegenheit einem Rechtsanwalt und/oder einem Inkassobüro übergeben. Die durch die Beitreibungsmaßnahmen entstehenden Kosten wird der Fellnasen-Dienst dem Auftraggeber zusätzlich berechnen.

11  Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestandteile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile davon unberührt. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.